Damit Google Analytics datenschutzkonform in Deutschland eingesetzt werden kann, ist es erforderlich, die IP-Adressen der Nutzer zu anonymisieren. Nicht zuletzt kann eine fehlende IP-Anonymisierung sogar Grund für kostspielige Abmahnungen sein. Da die relevante anonymizeip-Zeile im Google Analytics Trackingcode recht leicht implementiert werden kann, sollte dieses Risiko nicht auf sich genommen werden.
Wozu dient die IP-Anonymisierung eigentlich?
Google beschreibt die Funktionsweise wie folgt:Um das ganze technische drumherum abzukürzen … Der folgende Code-Schnipsel bezweckt das oben beschriebene:Die Funktion zur IP-Anonymisierung in Analytics setzt bei Nutzer-IP-Adressen vom Typ IPv4 das letzte Oktett und bei IPv6-Adressen die letzten 80 Bits im Speicher auf null, kurz nachdem sie zur Erfassung an das Analytics-Datenerfassungsnetzwerk gesendet wurden.
(Quelle: https://support.google.com)
ga('set', 'anonymizeIp', true);
Die Code-Zeile wird unmittelbar in den Trackingcode eingebunden:
Et voilà! Mehr ist hinsichtlich der IP-Anonymisierung nicht zu tun. 🙂